Am vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag bezüglich des beschlossenen Haushaltsgesetzes eine neue Vergabepraxis für die Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kurz (Bima) erlassen. Dadurch wird es Kommunen nun erleichtert, bundeseigene Grundstücke günstig für den Wohnungsbau käuflich zu erwerben und an private Personen weiterzugeben.
Die Verbilligungsrichtlinie, die 2015 erlassen wurde, wird noch einmal erweitert. Die Maßgabe den Verkehrswert zu erreichen rückt weiter in den Hintergrund. Die Kommunen dürfen ein vergünstigt erworbenes Grundstück zu gleichen Bedingungen an Dritte weiterverkaufen. Auch die 100 Mio. EURO Grenze darf überschritten werden, sofern es dem sozialen Wohnungsbau dient. Die neue Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken soll die Einzelheiten regeln.