Am Freitag den 14.12.2018 stimmte der Bundesrat für die Verschärfung der Mietpreisbremse und eine stärkere Begrenzung der Kosten. Mieter sind so künftig besser vor extremen Mietsteigerungen nach einer umlagefähigen Modernisierung geschützt.
Das Gesetz muss nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird und einen Monat später in Kraft treten kann. Das Gesetz könnte also noch im Januar 2019 aktiv werden.
Die Verschärfung gilt in Gebieten mit angespannter Wohnlage. Bereits vor Vertragsabschluss müssen Vermieter darüber schriftlich und unaufgefordert informieren, ob eine Ausnahme bei der Mietpreisbremse vorliegt. Sofern eine Ausnahme vorliegt, können sich Mieter bei einer Mieterhöhung nicht auf das neue Gesetz berufen.
Künftig reicht auch eine einfache Rüge um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Eine Darlegung eines Grundes, warum die Miete zu hoch ist, ist nicht mehr notwendig. Eine weitere Verbesserung für alle Mieter im Bundesgebiet betrifft die Modernisierungsumlage. Denn Vermieter dürfen künftig nur noch acht Prozent statt aktuell elf Prozent auf die Mieter umlegen.