Im Rahmen der andauernden Grundsteuerreform will die SPD die Umlegbarkeit der Grundsteuer zukünftig untersagen.
Im Gegenzug soll der Vermieter die Grundsteuer allein tragen. Zu diesem Zweck soll laut SPD die Betriebskostenverordnung entsprechend geändert werden und darin die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter untersagt werden.
Laut SPD soll dies angeblich zu einer deutliche Entlastung für die Mieter führen. Erst Anfang diesen Jahres hatten sich Bund und Länder auf die Eckpunkte zur Änderung der Grundsteuer geeinigt. Die Eckpunkte wurden jedoch von der CDU stark kritisiert. Eine Vereinfachung der Berechnung der Höhe der Grundsteuer ist dabei nicht in Sicht. Bayern und Niedersachsen fordern deshalb Neuverhandlungen.
Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Idee der SPD scharf. Durch die Änderung der Umlegbarkeit würde nicht das ursprüngliche Ziel, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erreicht. Neben den nicht zulässigen Eingriffen in bestehende zivilrechtliche Verträge zwischen Mieter und Vermieter bestehen zudem erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Sozialverträgliche Mieten schafft man nicht durch Änderung der Betriebskostenverordnung. Bezahlbaren Wohnraum schafft man durch Schaffung von Sozialwohnungen und nicht durch zusätzliche Belastung der Vermieter. Die SPD sollte bei ihren Vorstößen berücksichtigen, dass die Erhaltung der Infrastruktur in erster Linie den Hausbewohnern und nicht den Hauseigentümern zugute kommt.