Der von der Bundesregierung beschlossene Kündigungsschutz für Mieter, die aufgrund der Coronakrise ihre Mieten nicht zahlen konnten, wird zum Ende des Monats Juni aufgehoben.
Mieter, die aufgrund verschiedener Gründe im Zusammenhang mit der Coronakrise ihre Miete nicht bezahlen konnten, hatten die Möglichkeit, ihre Mietzahlungen für April bis Juni 2020 zurückzustellen, ohne Gefahr zu laufen, gekündigt zu werden.
Dieser besondere Mieterschutz wird zum Ende Juni entfallen. Die ausstehenden Mieten müssen jedoch bis zum Juni 2022 nachgezahlt werden.
Kündigungen aus anderen Gründen waren davon nicht betroffen.
Die Spitzenverbände aus Immobilienwirtschaft und Handel fordern hingegen die Einrichtung eines (staatlichen) „Sicher-Wohnen-Fonds“, um die Belastungen der Mieter gewerblicher Immobilien, aber auch deren Vermieter abzumildern.
Ob es dazu kommt, ist fraglich. Eine Berücksichtigung im gerade erlassenen 150 Milliarden-Programm der Regierung ist jedenfalls nicht vorgesehen.