Eine herbe Niederlage für Rot-Rot-Grün – Aus für den Berliner Mietendeckel:
Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstagmorgen mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.
Damit steht aber nun im Raum, dass die Vermieter die seit dem Beginn des Mietendeckels entgangenen Mieteinnahmen nachfordern könnten. Der Berliner Senat hatte den betroffenen Mietern bei Inkrafttreten des Mietendeckels deshalb empfohlen, die gesparten Beträge vorsorglich zurückzulegen.
Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia kündigte kurz nach dem Urteil an, keine Mieten nachzufordern. Für Mieter sollten keine „finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, kündigte Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender von Vonovia, an.