Seit Ende November letzten Jahres gelten die verschärften Regularien des Mietendeckels in unserer Bundeshauptstadt (siehe News vom 19.11.2020)
Investoren sind verunsichert. Pensionskassen und Investmentfonds ziehen sich aus der Region zurück.
Und nun das:
Nachdem die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in der ersten Stufe im Jahr 2019 mit einer weit ausreichenden Mehrheit von 77.000 Stimmen die Einleitung eines Volksbegehrens erreicht hatte, steht nunmehr der wichtige Schritt zur Durchführung des Volksbegehrens an. Erreicht man 177.000 Stimmen oder mehr, gehen die Initiatoren davon aus, dass die Berliner bereits im Herbst bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl auch über ein
„Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“
abstimmen. Die Unterschriftensammlung begann Ende Februar. Angepeilt werden mehr als 220.000 Stimmen. Die Initiative will damit erreichen, dass die Wohnungsbestände privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften und in die öffentliche Hand zu geben sind. Die Wohnungsgesellschaft „Deutsche-Wohnen SE“, die weit über 100.000 Wohnungen allein in Berlin besitzt, dient den Initiatoren dabei exemplarisch als Namensgeber.
Diese berufen sich auf das Grundgesetz (Art. 15), wollen aber die darin ausdrücklich erwähnte Entschädigung „deutlich unterhalb“ des Verkehrswertes der Immobilien halten. Damit würde sich der Slogan zur Initiative tatsächlich bewahrheiten: ENTEIGNUNG
Ein wichtiger Unterstützer findet sich in Deutschlands zweitgrößter Gewerkschaft ver.di. Die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes bemängelt, dass die Profitorientierung der privaten Unternehmen zu immer höheren Mieten führt, wodurch sich immer weniger Menschen das Wohnen in Berlin leisten könnten. Im Nachsatz führt ver.di an, dass die privaten Unternehmen der Wohnungswirtschaft nicht tarifgebunden wären. Dies wäre bei kommunalen Gesellschaften natürlich anders – ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Ob die Ziele der Initiative denn soll schnell erreicht werden, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Wenn die Prüfung der jetzt angelaufenen Abstimmung durch den Berliner Senat nur halb so lange dauern würde, wie die Prüfung der Erstabstimmung, wäre der Termin Bundestagswahl schon jetzt nicht mehr zu halten. Und nach der Abstimmung müsste ja noch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.
Zunächst ist also mit Enteignungen in Berlin nicht zu rechnen. Ein Kernsatz der Bewegung lässt aber aufhorchen:
„Wohnungskonzerne enteignen: Heute in Berlin – morgen überall“
Wir sprechen hier über Berlin. Das Berlin, wo erst vor wenigen Jahren der Bau von tausenden Wohnungen in der gleichen Manier verhindert wurde. Ganz unser Humor!