Der Wohnungsmarkt in Deutschland platzt aus allen Nähten und besonders in Ballungszentren spitzt sich die Situation um den Wohnungskampf zu. Trotz aller Bautätigkeiten herrscht immer noch höchste Anspannung und die Dringlichkeit von Wohnräumen, gerade in Großstädten und an Rhein und Ruhr könnte nicht größer sein.
Durch eine schon im vorherigen Jahr beschlossene Gesetzgebung sollen Investoren Anreize gegeben werden, Wohnungen innerhalb eines bestimmten Preisniveaus zu errichten.
Die Lösung für die Immobilienkrise trägt den Namen „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“. Doch was ist damit genau gemeint und inwiefern soll das Gesetz einen Nutzen mit sich bringen?
Mit dem Gesetz vom 04. August ist eine neue Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen verknüpft. Steuerliche Vorteile sollen private Investoren zum Bau zusätzlicher Mietwohnungen bewegen. Die Sonderabschreibung in Höhe von 5 % lässt sich über eine Zeitspanne von vier Jahren in Anspruch nehmen. Damit soll ein Grundstein für die Wohnraumoffensive gelegt werden. Zusätzlich gibt es eine Regelung zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung im Falle der Anschaffung sowie Herstellung neuer Wohnungen zur Fremdnutzung.
Ein wichtiges Augenmerk bei dieser Regelung ist das bestimmte Preisniveau in welchem sich die jeweiligen Wohnräume befinden sollen. Eine Förderung von Luxusbauten ist nicht das Ziel. Vielmehr stehen bezahlbare Wohnungen, welche mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken dienen, im Fokus. Die Richtlinien für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sind streng und mit reichlich Aufwand verbunden, jedoch soll das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus langfristige Investitionen im Immobilienbereich fördern. Die Schwierigkeit hierbei besteht, dass das Gesetz tatsächlich Investoren und Bauten fördert, welche im Nachhinein zu vermieten sind und die Krise auf dem Immobilienmarkt entschärft.
Ein zusätzlicher Bonus ist die Lage der geförderten Immobilien. Denn eine Besonderheit hierbei ist, dass die betroffenen Wohnungen nicht zwangsläufig in Deutschland sein müssen. EU-Mitgliedstaaten oder Staaten, welche vertraglich verpflichtet sind, können auch vom eben beschriebenen Gesetz profitieren.
Steuerberater raten jedoch zur Vorsicht. Alles soll genau strukturiert werden, um möglicherweise später teure Fehler zu vermeiden.