Eine Erhöhung der Grundsteuer kann Mieter in Ballungszentren höher belasten

Heute tagen die Finanzminister von Bund und Ländern und beraten über die zukünftige Berechnung der Grundsteuer für Hauseigentümer. Es wird davon ausgegangen, dass zur Vereinfachung zukünftig nur noch die vermietbare Fläche zur Berechnung herangezogen wird.

Aus heutiger Sicht wird es voraussichtlich zu einem Kompromiss kommen.

Leider kann man davon ausgehen, dass Hausbesitzer in Großstädten dabei höher veranlagt werden als bisher. Das wiederum führt unvermeidbar zu ansteigenden Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden. Ob das im Sinne der Diskussionen war, kann stark bezweifelt werden. Wie so oft werden komplexe Sachverhalte über einen längeren Zeitraum diskutiert und am Ende wird ganz oder teilweise am Ziel vorbei geschossen. Damit müssen Hauseigentümer vermutlich auch diesmal wieder leben.

Ein weiteres Modell wäre die Einbeziehung von mehreren Fakten: die Grundstücksfläche, Wohn- und Gewerbefläche, Bodenrichtwert, Baujahr und die erzielbare Kaltmiete auf die vermietbare Fläche. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine erzielbare Miete als Berechnungsgrundlage herangezogen wird und nicht die tatsächlich erzielte Miete als Basis für die Berechnung der Grundsteuer dienen soll. Ob man mit diesem Modell das Ziel erreicht, kann auch hier wieder sehr stark bezweifelt werden.

Einige Finanzminister lehnen dieses Modell ab, genauso wie Mieter- und Immobilienverbände.

Als wäre die Verunsicherung nicht schon groß genug, bringt man zu diesem heiklen Thema auch noch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf den Tisch. Demnach soll die Grundsteuer zukünftig nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. Man muss sich hier ernsthaft die Frage stellen, was damit genau bezweckt werden soll. Einige der zuständigen Damen und Herren scheinen wohl immer noch nicht verstanden zu haben, dass in jedem Fall die Vermieter versuchen werden, zusätzliche Ausgaben in Form einer höheren Miete zurück zu holen.

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