Eine Form des rot-rot-grünen Mietendeckels jetzt auch in Erfurt?

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen soll in Erfurt auf 15 % begrenzt werden

Die Mieten in der Landeshauptstadt von Thüringen dürfen ab Oktober alle drei Jahre nur noch um 15 % angehoben werden. Dies gilt für Neubauten und Bestandswohnungen.

Im Rahmen einer Rechtsverordnung führte das Infrastrukturministerium um Birgit Keller (Linke) kurzerhand eine Kappungsgrenze für Erfurt ein.

Das teilte das Ministerium am 05.09.2019 mit. Die neue Verordnung muss noch in Kraft treten und soll bereits ab Oktober diesen Jahres gültig sein. Frau Keller erläuterte dazu, das mit der Kappungsgrenze ein wichtiges Instrument zur Regelung des Mietniveaus eingeführt wurde. Demnach müssen Mieten bezahlbar bleiben. Im Unterschied zur Mietpreisbremse gilt die Kappungsgrenze auch für Bestandsmieten und nicht nur für die Neuvermietung.

Die bundesweiten Diskussionen um Beschränkungen von Mieterhöhungen hatten in den vergangenen Tagen bundesweit für erheblichen Zündstoff gesorgt. Die kuriosen Pläne des rot-rot-grünen Berliner Senats über einen sogenannten Mietendeckel in Berlin für fünf Jahre stießen auf ein breites Echo. Die Grünen fordern von der GroKo inzwischen, den Weg für bundesweite Mietobergrenzen frei zu machen.

Wohnungssuchende werden damit auch weiterhin einen langen Atem haben müssen. Eine Lösung für die Schaffung von Wohnraum liegt derweil immer noch nicht auf dem Tisch.

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