Das sogenannte Bestellerprinzip für Wohnungsvermietungen gibt es bereits seit dem Jahr 2015. Demnach zahlt der Auftraggeber die Maklerprovision. Dies ist in den meisten Fällen der Vermieter. Möchte also einen Wohnungseigentümer seine Wohnung neu vermieten und beauftragt dafür einen Makler, so zahlt er auch dessen Provision als sogenannte Innenprovision.
Der Mietinteressent ist demnach nicht verpflichtet, eine Provision zu bezahlen. Eine Bearbeitungsgebühr ist inzwischen nicht mehr gängige Praxis. Justizministerin Katarina Barley (SPD) glaubt, dass sie den Wohnungsmarkt für junge Käufer durch den Wegfall einer Außenprovision interessanter machen kann. Ein Erwerb ohne Maklerprovision soll ihres Erachtens zu mehr Privatisierungen führen. Frau Barley sieht darin – durch ihre eigene Brille – eine deutliche Entlastung für Wohnungs- und Hauskäufer.
In ihrer gewohnt lückenhaften Begründung liefert sie Beispiele für Maklerprovisionen bis 7,14 % des Kaufpreises. Vermutlich hat sie hier wieder einmal sehr schlecht recherchiert oder von teuren Beratern schlecht recherchieren lassen. Die durchschnittliche Maklerprovision in Deutschland beträgt immer noch 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Hat sie schlechten Beratern teures Geld hinterhergeworfen?
Es ist völlig falsch zu glauben, dass mit einer Neuregelung der Maklerprovision der Wohnraum für Käufer erschwinglicher werden würde. Glaubt diese Theoretikerin etwa, das tausende Makler in Deutschland ab sofort aufgrund der Änderung kostenfrei arbeiten? Also ehrenamtlich?
Die Justizministerin täte gut daran, in ihrer Regelungswut die völlig überzogene Grunderwerbsteuer einmal zu überdenken. Ein Immobilienkäufer zahlt in Nordrhein-Westfalen immer noch 6,5 % des Kaufpreises an das Finanzamt. Von Journalisten zur Grunderwerbsteuer befragt, schaut sie in diesem Fall wieder nur in ihrer typischen Art hilflos in die Kamera. Erwischt!
Geht’s noch Frau Barley?