Der staatliche Mietzuschuss soll laut Kabinett zum 1. Januar 2020 seit 2016 wieder ansteigen. Es sollen damit vor allem Familien und Rentner unterstützt werden.
Der Mietzuschuss für einen Zweipersonenhaushalt soll dann von 145 auf 190 € im Monat ansteigen.
Dazu fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Bisher sind regional gestaffelte Erhöhungen der Höchstbeträge geplant. Dabei sollen die Belastungen durch die jeweilige Miete berücksichtigt werden. Der Entwurf sieht eine neue Mietenstufe vor, um Haushalte in Regionen mit hohen Mieten gezielt bei den Wohnkosten zu entlasten. Den Zuschuss erhalten nur Haushalte mit geringem Einkommen, welche zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen und keine Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen.
Das neue Wohngeld soll verhindern, dass Haushalte mit geringem Einkommen in das Hartz IV-System geraten. Wohngeld kann also nur an Haushalte gezahlt werden, die ohne den Mietzuschuss Hartz IV beantragen müssen. Man will also die Haushalte mit Anspruch auf Hartz IV damit reduzieren.
Die Gesamtzahl der unterstützungsfähigen Haushalt wird durch die Vorlage ab 2020 deutlich steigen. Man spricht derzeit von rund 660.000 Haushalten in Deutschland. Das sind circa 1,5 % aller privaten Haushalte in Deutschland.
Das Wohngeld war zuletzt 2016 angepasst worden und musste dringend reformiert werden. Vor allem Familien und Rentner sollen damit verstärkt ins Visier genommen werden.
In vielen Regionen Deutschlands wird der bezahlbare Wohnraum immer knapper. Damit sind in zunehmendem Maße immer mehr Menschen auf das Wohngeld angewiesen, um überhaupt noch eine Wohnung bezahlen zu können.
Ein Effekt durch eventuell steigende Neubauzahlen wird noch lange nicht spürbar sein.