Die Grundsteuer richtet sich an den Grundbesitzer, gehört aber gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Nebenkosten. Vermieter dürfen also die Grundsteuer mit den Mietnebenkosten anteilig auf den Mieter umlegen.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die aktuelle Besteuerungsgrundlage mit Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt.
Für die Berechnung der Grundsteuer wurden sogenannte Einheitswerte zugrunde gelegt.
1964 letztmalig für die alten Bundesländer und 1935 für die neuen Bundesländer. Die per Gesetz vorgesehene Anpassung alle sechs Jahre wurde schlichtweg versäumt.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmt, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung treffen muss. Bis dahin dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter Anwendung finden. Nach der Verkündung einer Neuregelung dürfen die Regeln für weitere fünf Jahre ab der Verkündung bis längstens 31.12.2024 angewandt werden.
Macht eine Grundsteuer-Reform das Wohnen also noch teurer oder gar unbezahlbar?
Es ist zumindest erstmal nicht vorgesehen, Wohnen teurer zu machen, aber wie es letzten Endes aussehen wird bleibt abzuwarten.