Das Hin und Her bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des „Mietendeckels“ in Berlin dauert an.
Hat noch eine Kammer des Landgerichts Berlin im Frühjahr das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) als verfassungswidrig erklärt, so kam eine andere Kammer desselben Gerichtes in einer aktuellen Entscheidung (LG Berlin, Urteil vom 31.07.2020 – 66 S 95/20) zu dem Schluss, dass dieses Gesetz nun doch verfassungskonform ist.
Dies leitet das Gericht allerdings nur von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab, weil von dort keinerlei Tendenz zu einer Entscheidung zu Gunsten oder eben Ungunsten der Konformität verlautbart wird und solange von der Wirksamkeit ausgegangen werden muss.
Auch wenn in der aktuellen Entscheidung der Hintergrund der Klage eine nicht gerechtfertigte Mieterhöhung war und der Kläger (Mieter) dieses Verweigern durfte, ist auch dieses Urteil mit dem Hintergrund der zurzeit bestehenden Diskussion über das Gesetz an sich zu verstehen.
Es bleibt nichts anderes zu tun, als auf die Entscheidung des BVerfG zu warten und ob diese noch im laufenden Jahr fällt, ist mehr als fraglich.
Somit bleibt die Verunsicherung in Berlin sowohl für die Mieter als auch die Immobilienbranche bestehen.