Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Bundesländern in dieser Woche ein neues Grundsteuer-Konzept präsentieren.
Demnach soll die Steuer nicht wie bisher pro Immobilie, sondern für jede Wohnung individuell berechnet werden. Die Berechnung bezieht sich dabei auf die Fläche, Alter der Wohnung sowie den Mietpreis. Bei Immobilien die selber genutzt werden wird anhand der Höhe der Steuer mittels der Wohngeldtabelle ermittelt.
Dies soll offenbar auch für nicht nach dem WEG geteilte Eigentumswohnungen gelten.
Das komplizierte Verfahren soll mehr Gerechtigkeit und Anreize für günstigere Mieten schaffen – so die Theorie. In der Praxis wird das allerdings so aussehen, dass Wohnungen mit hohen Mieten eine steigende Steuerbelastung bedeuten würden. Da Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen können, würde dieses Konzept die Mietwohnungen gerade in den Großstädten noch teurer machen.
Scholz bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen April. In Karlsruhe hatten die Richter die aktuelle Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft und bis Ende 2019 eine neue Regelung seitens des Gesetzgebers gefordert. Die Einheitswerte für die Berechnung seien seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden. Die Richter bemängelten dies als einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Länder drängen auf ein rechtzeitig abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren.