Regeländerung ab dem neuen Jahr – Polizeibeamte bangen
Justizsenator Behrendt (Grüne) hat eine Regeländerung ins Leben gerufen, welche ab dem neuen Jahr geltend gemacht werden soll. Ein „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG) soll Bürgern die Möglichkeit bieten, sich gegen Verstöße von Beamten im öffentlichen Dienst zu wehren. Dieses Gesetz sorgt jedoch für enorme Unruhe.
Die Gesetzesänderung beinhaltet zwei Paragraphen, welche besonders Polizeibeamten nicht gefallen kann. Letzten Mittwoch kam es zu einer Anhörung im Abgeordnetenhaus, welche vehemente Unstimmigkeiten von Seiten der Beamten mit sich brachten. Doch wie sieht das neue Regelwerk aus?
Die Rede ist von § 7 und § 8. § 7 dreht die Beweislast um. Konkret bedeutet dies, dass ein Polizeibeamter der von einem Bürger beschuldigt wird, in der Pflicht ist, seine Unschuld zu beweisen. Der Bürger muss zukünftig also keine Beweise liefern und es besteht kein Prozessrisiko.
§ 8 befugt Verbände und Vereine stellvertretend für Bürger zu klagen, beispielsweise bei einer Diskriminierung oder Ähnlichem. Dieses Verbandsklagerecht, hat den Ursprung im Naturschutz, da beispielsweise Bäume oder Vögel nicht klagen können. Der Justizsenator begründete diesen Paragraphen mit der Aussage, dass es auch Bürger gäbe, die nicht in der Lage seien für sich selbst zu klagen oder sich selber nicht helfen könnten.
Selbstverständlich führen diese Paragraphen zu großen Diskussionen. Die Polizei fürchtet, dass besonders in der linksextremen Szene das neue Gesetz missbraucht werden würde. Oppositionsparteien wie die CDU, FDP und AFD zeigten Verständnis für diese Meinungen. „Rot-Rot-Grün“ jedoch weniger. Die Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft fühlten sich angegriffen und beleidigt. So kommentierte Sabine Schumann das neue Gesetz mit den Worten: „Das war diskriminierend, Herr Senator!“.
Die Problematik bei dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz ist nicht zu übersehen. Polizeibeamte werden unter Generalverdacht gestellt und mögliche Missbräuche von diesem Gesetz seien kaum zu vermeiden. Zusätzlich hagelt es große Kritik an dem Justizsenator. Er sei mit Arroganz und Skrupellosigkeit an die Sache herangetreten und habe über alle Befürchtungen hinweggesehen.
Dieses Bild des Senators wurde zusätzlich durch die Ablehnung eines Gewerkschaftsgesprächs am 23. Oktober verstärkt. Es bleibt nur abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und wie das Land Berlin mit der Gesetzesänderung und den vielen Schadenersatzklagen umgehen wird. Die Seite der Beamten sei jedoch fassungslos, erklärte ein Sprecher der Polizei.
Offensichtlich ein neues Geschäftsmodell für Bürger, die es mit Recht und Gesetz nicht so genau nehmen.
Berlin. Immer wieder Berlin.