Berliner „Mietendeckel“ erhöht den Druck auf die Vermieter!
Der in diesen News schon mehrfach beschriebene „Berliner Mietendeckel“ (Erläuterungen in den NEWS vom 28.09.2020) erreicht seine höchste Eskalationsstufe.
Ab dem 23.11.2020 müssen Vermieter Ihre Mieten von sich aus absenken. Überschreiten die Mieten die per Gesetz vorgeschriebenen Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent, müssen diese reduziert werden.
Um nicht den Rahmen zu sprengen hier nur ein Beispiel:
Zahlte der Mieter für eine Altbauwohnung mit 120 m² in mittlerer Wohnlage Berlins ohne besondere Ausstattungsmerkmale (Aufzug/hochwertige Böden/-Sanitär) 10,80 Euro/m², also ca. 1.300,- Euro Kaltmiete, was in Berlin durchaus normal ist, verringern sich seine Belastungen, aber auch die Einnahmen des Vermieters drastisch.
Nach dem neuen Gesetz (MietenWoG) sind jetzt nur noch 6,45 Euro zu zahlen, dazu kommt bei mittleren Wohnlagen noch ein Abschlag von 9 Cent pro m².
Auch wenn der Vermieter bei Bestandswohnungen nochmals 20 Prozent aufschlagen darf, beträgt die Monatsmiete letztendlich 913,- Euro, also eine Mindereinnahme von 384,- Euro nur für diese Wohnung.
Jede vierte Wohnung aller Berliner Mietverhältnisse werden die Einschränkungen betreffen, erläutern die Experten des Berliner Mietervereins, der eigens einen Rechner zur Ermittlung der entsprechenden Miete auf seiner Internetseite anbietet. Reagiert der Vermieter nicht, sind dem Mieter mehrere Wege offen, die Mietminderung zu verlangen. Bei groben Verstößen werden dann für den Vermieter nicht nur niedrigere Mieten erzielt, sondern er muss auch noch mit einem satten Bußgeld rechnen.
Indes erreicht der „Mietendeckel“ eher eine Verknappung des Wohnungsangebotes. Eigentümer, hier insbesondere Immobilienwirtschaftsunternehmen, stoßen Ihre Wohnungen ab und stellen diese als Eigentumswohnungen auf den Markt. Und diese sind für den Normalverbraucher nicht erschwinglich. Darüber hinaus wird die Qualität der „bezahlbaren“ Wohnungen abnehmen. Angesichts zu erwartender Mindereinnahmen werden Wohnungen nur noch auf das Nötigste renoviert.
So muss man sich die rot-rot-grüne Regierung in Berlin die Frage gestatten lassen, ob dies der richtige Weg ist, ein ausreichendes Angebot bezahlbaren Wohnraums zu schaffen.
Andere Konzepte mit Erhöhung des Wohngeldanspruchs, erweiterte Bereitstellung von Bauland und Verkürzung der Genehmigungsformalitäten stehen als Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus sind Fördermaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau angezeigt. Doch diese erfordert mehr Engagement der Kommune als ein Gesetz zu erlassen.
Berlin!