+++ Aktuell +++ Bundesverfassungs­gericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungs­widrig

Eine herbe Niederlage für Rot-Rot-Grün - Aus für den Berliner Mietendeckel:

Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstagmorgen mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.

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Schluss mit Lustig

Berliner "Mietendeckel“ erhöht den Druck auf die Vermieter!

Der in diesen News schon mehrfach beschriebene "Berliner Mietendeckel" (Erläuterungen in den NEWS vom 28.09.2020) erreicht seine höchste Eskalationsstufe.

Ab dem 23.11.2020 müssen Vermieter Ihre Mieten von sich aus absenken. Überschreiten die Mieten die per Gesetz vorgeschriebenen Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent, müssen diese reduziert werden.

Um nicht den Rahmen zu sprengen hier nur ein Beispiel:

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Immer weniger Wohnungen durch Berliner Mietendeckel

In einem Artikel des FAS (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) greift diese ein Positionspapier des Verbandes der Berliner Wohnungsbaugenossenschaften auf.

Das auch von den Berliner Oppositionsparteien scharf angegriffene "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" im Allgemeingebrauch "Mietendeckel" genannt, stelle einen Eingriff in die genossenschaftliche Substanz dar und führe zu einer Schaffung von Wohnungsnot. 

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Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht!

Berlin verliert fast 25 Prozent beim Angebot von Wohnungen mit Mietendeckel!

Erhebungen aus den Daten, welche dem Immobilienportal Immoscout24 vorliegen, führen zu einer ernüchternden Erkenntnis.

Unter dem Druck des "Mietendeckels", welcher Bestandswohnungen mit Baujahr vor 2014 betrifft, ist das Angebot von Juli 2019 bis Juli 2020 um 47,4 Prozent gesunken.

Das Resümee des Geschäftsführers von Immoscout24, Thomas Schroeter, ist deshalb alarmierend:

"Eine Mietwohnung in Berlin zu finden ist schwerer denn je."

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Mietendeckel nun doch verfassungsgemäß – zumindest vorerst

Das Hin und Her bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des "Mietendeckels" in Berlin dauert an.

Hat noch eine Kammer des Landgerichts Berlin im Frühjahr das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) als verfassungswidrig erklärt, so kam eine andere Kammer desselben Gerichtes in einer aktuellen Entscheidung (LG Berlin, Urteil vom 31.07.2020 - 66 S 95/20) zu dem Schluss, dass dieses Gesetz nun doch verfassungskonform ist.

Dies leitet das Gericht allerdings nur von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab, weil von dort keinerlei Tendenz zu einer Entscheidung zu Gunsten oder eben Ungunsten der Konformität verlautbart wird und solange von der Wirksamkeit ausgegangen werden muss.

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Mietpreisbremse – quo vadis

Bereits 2015 wurde von der Bundesregierung ein Gesetz durchgebracht, welches die mögliche Erhöhung der Miete bei einer Wiedervermietung von Bestandswohnungen von max. 10 Prozent zulässt.

Dies galt allerdings i. d. R. nur für Gebiete in den und um die Ballungsgebiete, die von den Bundesländern zu benennen und zu begründen waren.

Die Mietpreisbremse wurden von der Mehrzahl der Bundesländer übernommen. Jedoch setzten die Bundesländer dieses in den meistens Fällen nicht entsprechend und fehlerhaft um, so dass bis Ende 2019 in den betroffenen Bundesländern die Bestimmungen oberverwaltungsgerichtlich gekippt wurden.

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Mietendeckel – Ziel nicht erreicht

Am Beispiel der Bundeshauptstadt – Berlin ist Vorreiter des „Mietendeckels – zeigt sich, dass der Eingriff der Politik in die Immobilienwirtschaft nicht nur von Erfolg gekrönt ist.

Tatsächlich ist es so, dass in der Millionenmetropole die Mietpreise sinken, seit vor gut einem Jahr das „Mietendeckelgesetz“ in Kraft getreten ist.

Doch mit welchem Ergebnis?

Nach Angaben des größten Verbandes, dem Berlin-Brandenburgischen-Wohnungsunternehmen (BBU) mit annähernd 700.000 Wohnungen in Berlin (Anteil von 43%), sind die Folgen der Mindereinahmen der Wohnungswirtschaft gravierend.

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Klage gegen Berliner Mietendeckel

Die Opposition im Landesparlament will Anfang April gegen den umstrittenen Berliner Mietendeckel eine Verfassungsklage einreichen.

Neben FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja sieht auch CDU-Fraktionschef Burkard Dregger eine Hohe Dringlichkeit so schnell wie möglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Mit dem Mietendeckel will die Landesregierung den zuletzt starken Anstieg der Mieten bremsen. Dafür wurden die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre eingefroren sowie Obergrenzen für Neuvermietungen festgelegt.

Abgeordnete sowohl der CDU als auch der FDP sehen in diesen Maßnahmen einen schweren Eingriff in das Privateigentum. Sie sind der Meinung, dass für die Mietenpolitik der Bund zuständig ist und nicht die Länder.

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Der Weg für die Verfassungsklage ist frei: CDU und FDP wollen gegen den Mietendeckel klagen

Die Abgeordneten beider Fraktionen haben beinah vollzählig für eine Verfassungsklage gestimmt. Nun ist der Weg nach Karlsruhe endlich frei.

Union und FDP können nun die bereits seit langem geplante Verfassungsklage gegen den desaströsen Berliner Mietendeckel auf den Weg geben. Nach den Informationen der Berliner CDU haben mehr als 190 der 246 Abgeordneten das Vorhaben unterzeichnet. Damit sind die mindestens notwendigen 25 % aller Abgeordneten im Bundestag für die aussichtsreiche Klage.

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