+++ Aktuell +++ Bundesverfassungs­gericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungs­widrig

Eine herbe Niederlage für Rot-Rot-Grün - Aus für den Berliner Mietendeckel:

Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstagmorgen mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.

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Leicht fallende Mieten können den Aufwärtstrend auf dem Immobilienmarkt nicht stoppen

Aktuelle Daten zeigen, dass die Neuvertragsmieten zuletzt rückläufig waren.

Auf Gesamt-Deutschland gesehen sind die Mieten zwar nur um 0,1 % im IV. Quartal 2020 gesunken, aber einzelne Städte und Gemeinden waren weit überdurchschnittlich betroffen. In 27 der 50 teuersten Städten sanken die Preise bei Neuvermietungen. Der stärkste Rückgang wurde in Kempten/Allgäu mit 12,9 % ermittelt, aber auch die TOP 7-Standorte, allen voran Frankfurt/Main mit -2,1 %, mussten Einbußen hinnehmen.

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Schluss mit Lustig

Berliner "Mietendeckel“ erhöht den Druck auf die Vermieter!

Der in diesen News schon mehrfach beschriebene "Berliner Mietendeckel" (Erläuterungen in den NEWS vom 28.09.2020) erreicht seine höchste Eskalationsstufe.

Ab dem 23.11.2020 müssen Vermieter Ihre Mieten von sich aus absenken. Überschreiten die Mieten die per Gesetz vorgeschriebenen Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent, müssen diese reduziert werden.

Um nicht den Rahmen zu sprengen hier nur ein Beispiel:

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Immer weniger Wohnungen durch Berliner Mietendeckel

In einem Artikel des FAS (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) greift diese ein Positionspapier des Verbandes der Berliner Wohnungsbaugenossenschaften auf.

Das auch von den Berliner Oppositionsparteien scharf angegriffene "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" im Allgemeingebrauch "Mietendeckel" genannt, stelle einen Eingriff in die genossenschaftliche Substanz dar und führe zu einer Schaffung von Wohnungsnot. 

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Mietpreisbremse – quo vadis

Bereits 2015 wurde von der Bundesregierung ein Gesetz durchgebracht, welches die mögliche Erhöhung der Miete bei einer Wiedervermietung von Bestandswohnungen von max. 10 Prozent zulässt.

Dies galt allerdings i. d. R. nur für Gebiete in den und um die Ballungsgebiete, die von den Bundesländern zu benennen und zu begründen waren.

Die Mietpreisbremse wurden von der Mehrzahl der Bundesländer übernommen. Jedoch setzten die Bundesländer dieses in den meistens Fällen nicht entsprechend und fehlerhaft um, so dass bis Ende 2019 in den betroffenen Bundesländern die Bestimmungen oberverwaltungsgerichtlich gekippt wurden.

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Erneute Mietpreisbremse in Sicht

Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) will die Mietpreisbremse wieder verschärfen.

Vermieter sollen in Zukunft bei jedem Verstoß gegen die Mietpreisbremse die zu viel erhaltene Miete jetzt auch rückwirkend an die Mieter zurückzahlen müssen.

Diese Regelung ist neu. Bisher hatten Vermieter bei Verstößen keine rückwirkende Zahlungspflicht an die Mieter. Eine Rückzahlung durch den Vermieter erfolgte bislang erst ab dem Eingang der Rüge des Mieters.

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Verlängerung der Mietpreisbremse geplant

Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) hat wieder einen Plan. Diesmal möchte sie die umstrittene und bereits ausgelaufene Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll in den kommenden Tagen auf den Tisch kommen. Trotz der von Fachleuten festgestellten schwachen Wirkung hält sie an ihrem Vorhaben fest. Obwohl sie bereits mehrfach von Wirtschaftsexperten und der Immobilienwirtschaft gewarnt und kritisiert wurde, will sie diesmal sogar die Mietpreisbremse noch verschärfen.Weiterlesen

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