Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen soll in Erfurt auf 15 % begrenzt werden
Die Mieten in der Landeshauptstadt von Thüringen dürfen ab Oktober alle drei Jahre nur noch um 15 % angehoben werden. Dies gilt für Neubauten und Bestandswohnungen.
Im Rahmen einer Rechtsverordnung führte das Infrastrukturministerium um Birgit Keller (Linke) kurzerhand eine Kappungsgrenze für Erfurt ein.
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