Die Aufteilung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen soll in Zukunft erschwert werden. So ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums.
Die Mieten und die Preise für Wohneigentum steigen mangels Wohnraum an vielen Standorten in Deutschland.
Das Ministerium möchte in Zukunft verhindern, dass Mieter über eine Eigenbedarfskündigung ihre Wohnung verlieren. Diese Umwandlungen sollen in Zukunft erschwert werden, wenn es nach dem Entwurf des Bundesministeriums geht.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll jede Umwandlung zukünftig von einer zuständigen Behörde vor Ort genehmigt werden. Die Zuständigkeit dafür liegt jetzt beim Bauministerium. In der Begründung heißt es, dass gewerbliche Immobilieneigentümer Mehrfamilienhäuser in der Vergangenheit in Wohnungseigentum aufgeteilt hätten, weil damit höre Kaufpreise zu erzielen sind. Diese Einzelerwerber sprechen dem Mieter dann womöglich eine Eigenbedarfskündigung aus.
Laut Baugesetzbuch gilt bislang die Regel, dass nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum der bisherige Mieter ein Vorkaufsrecht ausüben kann. Dem Ministerium sind jedoch die erzielbaren Preise zu hoch und orientieren sich nicht an den Bedürfnissen der bisherigen Mieter. Es soll demnach verhindert werden, dass nicht kaufwillige Mieter aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
Das Problem des fehlenden Wohnraums wird dadurch nicht beseitigt.
Mehr Anreize für geförderte und freifinanzierte Wohnungen würden vielerorts das Problem von selbst lösen.
Die Möglichkeit, jungen Familien zu bezahlbarem Wohnraum zu verhelfen, lassen die Politiker hier völlig außer Acht. Das rot-rot-grüne Berlin hat eine neue Welle der Regulierungswut losgetreten.
Ganz unser Humor.