Eine Systemänderung bei der Berechnung der Grundsteuer soll ab 2025 geltend gemacht werden. Grundsteuer – was heißt das genau?
Grundstücksbesitzer sind verpflichtet eine Grundsteuer zu zahlen. Diese kann jedoch vom Vermieter auf die Nebenkosten umgelegt werden, so dass sie auch den Mieter betrifft. Wie die Grundsteuer nun aussehen soll, hat viele Diskussionen herbeigerufen und für ordentlich Gesprächsbedarf gesorgt.
Die Höhe der momentanen Steuer wird von drei Faktoren abhängig gemacht: dem Standort des Objektes, dem Grundstück und dem darauf sich befindenden Gebäude. Diese Wesenszüge sollen zwar zukünftig beibehalten werden, jedoch auf neuen Daten basieren. Bislang soll mit veralteten Zahlen gerechnet worden sein.
Die Folge: eine komplett neue Bewertung aller Grundstücke. Dies ist mit viel Zeit, Aufwand und Kosten verbunden, was erneut für Diskussionspotential sorgt. Ein weiterer Knackpunkt ist die Frage, ob die Fläche des Grundstücks allein in die Berechnung einbezogen werden soll, oder ob wie bisher Fläche und Wert gelten sollen.
Auf ein Beispiel bezogen bedeutet dies, dass ein Haus auf dem Land, welches größer, aber günstiger ist, höher besteuert werden würde, als ein teuer vermietetes Objekt in der Innenstadt. Selbstverständlich lässt dies Bürgerinnen und Bürger nicht unberührt. Doch eine Öffnungsklausel soll nun eine Lösung bringen. Bundesländern soll mehr Freiheit bei der Einschätzung der Grundsteuer gegeben werden. Nach dem Scholz-Modell sollen die Regionen jeweils selbst beurteilen können, wie die Berechnung der Grundsteuer aussehen soll. Die Kommunen beschließen nach diesen Grundlagen die Hebesätze. Ab 2025 dann basierend auf den neuen Vorgaben.